Kommentar von Johannes C. Bockenheimer, Tel Aviv
Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir hat seinen Wählern mehr Sicherheit versprochen. Doch die Novelle könnte das Gegenteil bewirken.Bis zum Wochenende sind es noch ein paar Tage, schon jetzt aber lässt sich sagen: Itamar Ben-Gvir hat eine gute Woche hinter sich. Der israelische Sicherheitsminister hat ein Gesetz zur Todesstrafe durch die Knesset gebracht – gegen den Widerstand der Opposition und Zweifel in der eigenen Regierung. Seiner Wählerschaft hat er es als Antwort auf das Hamas-Massaker vom 7. Oktober verkauft: als legislativen Akt zur Abschreckung künftiger Terroristen.
Ganz nebenbei hat er weltweit für Schlagzeilen gesorgt und europäische Hauptstädte gegen sich aufgebracht. Paris, London und Berlin lesen das Gesetz als weiteren Beleg für Israels demokratischen Verfall: Es sei diskriminierend, weil es Palästinenser gezielt mit dem Tod bedroht. Ben-Gvir dürfte das kalt lassen, macht er doch aus seiner Verachtung für die weichen, naiven Europäer kein Hehl. Doch weder sollte sich Ben-Gvir zu früh freuen, noch sollten die Europäer sich allzu sehr ihrer Entrüstung hingeben. Denn beide liegen falsch.
Mies gemachte Legislation
Das Gesetz verfehlt nicht nur seine erklärten Ziele, das Land vor Gewalttaten und Geiselnahmen zu schützen – es dürfte sie in Teilen sogar konterkarieren. Gleichzeitig ist es aber auch kein Anzeichen für den nahenden Zusammenbruch der israelischen Demokratie, als den es seine Kritiker beschreiben. Es ist schlicht mies gemachte Legislation: rechtschauvinistisches Theaterrecht, das die funktionierende Judikative des Landes absehbar aufheben wird. Zunächst muss man Ben-Gvirs dröhnende Diktion vom tatsächlichen Gesetzestext unterscheiden. Da wäre seine Behauptung, das Gesetz wirke abschreckend. Das Gegenteil ist wahrscheinlicher. Das Gesetz setzt einen vollendeten Mord voraus – nicht eine Geiselnahme.
Terroristen könnten also künftig einen Anreiz haben, Israeli lebend zu verschleppen statt zu töten. Davor hatten Militärführung und Inlandsgeheimdienst bereits gewarnt. Und die Täter des 7. Oktober bleiben ohnehin unberührt: Das Rückwirkungsverbot macht das Gesetz für sie irrelevant.Doch das Gesetz könnte auch auf jene Klientel zurückfallen, die Ben-Gvir mit seiner Rhetorik überzeugen wollte. Denn es schliesst die Todesstrafe für Juden nicht kategorisch aus. Terrorismus wird im Text vage als Akt definiert, der «die Existenz des Staates negiert». Das trifft auf Hamas-Terroristen zu. Theoretisch trifft das womöglich auch auf ultraorthodoxe Gruppen zu, die den Staat Israel als religiösen Irrweg beschreiben, seine Institutionen ablehnen, sich ihnen bisweilen handgreiflich widersetzen. Vor allem aber müssen sich auch jene Siedler sorgen, die seit Jahren mit Gewalt gegen die israelische Staatsgewalt vorgehen. Ben-Gvirs Gesetz: Es könnte am Ende seine eigenen Unterstützer treffen.
Ein Gesetz für den Wahlkampf
Hinzu kommt ein völkerrechtliches Problem, das dem Obersten Gerichtshof die Entscheidung noch leichter machen dürfte. Das Gesetz sieht eine Vollstreckungsfrist von 90 Tagen vor. Die Genfer Konventionen, die Israel unterzeichnet hat, schreiben das Doppelte vor. Israelische Offiziere und Richter könnten sich damit künftig internationalem Strafrecht ausgesetzt sehen – ohne dass das Gesetz irgendeinen Sicherheitsgewinn brächte.
Kurzum: Ben-Gvir hat ein Gesetz geschaffen, das die Sicherheit nicht stärkt, dafür aber Israels Ansehen im Ausland beschädigt. Warum das alles? Nun, im September wird gewählt, und Stand jetzt steht die Koalition von Benjamin Netanyahu und Ben-Gvir vor dem Aus. Die Europäer wiederum sind auf einen billigen politischen Zug hereingefallen und überbieten sich einmal mehr mit Abgesängen auf die israelische Demokratie. Dabei würde ein Blick in die Geschichte genügen: Das israelische System hat in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder bewiesen, dass es funktioniert. Es wird auch dieses Gesetz überleben.
