Volksanwaltschaft – Kein Platz für Juden

Ewald Stadler, der von den Freiheitlichen nominierte Volksanwalt, stellt den demokratischen Grundkonsens der Republik Österreich in Frage. 1945 sei das Land nur angeblich von der Tyrannei befreit worden, behauptet einer, der angetreten ist, die demokratischen Spielregeln des Landes zu überwachen. Die österreichischen Juden – und viele Demokraten mit ihnen – haben damit erstmals seit 1945 ein konkretes demokratisches Recht, nämlich den Zugang zu allen Bereichen der Volksanwaltschaft, verloren.
Von Peter Menasse

Man konnte eine solche Geschichtsinterpretation in Österreich von Kriegsende bis heute oft hören. Denn der Großteil der Bevölkerung dieses Landes hatte sich seinerzeit mit der Naziherrschaft identifiziert, die Auslöschung von Österreich als Nation gutgeheißen und trotz des Verlustes ihrer Männer, Väter und Brüder in einem sinnlosen Vernichtungskrieg keine wesentlichen Anstrengungen gesetzt, die Herrschaftsverhältnisse zu ändern . Es mussten fremde Truppen das österreichische Volk zur Räson bringen. Viele, ja die meisten Menschen haben später begriffen, dass sie oder ihre Eltern und Großeltern ein Unrechtssystem unterstützt hatten. Einige aber – und dazu gehört Ewald Stadler – sehen das bis heute anders.

Im Jahr 1995 fand im deutschen Feuilleton eine ausführliche Diskussion um die Lage nach Kriegsende im Mai 1945 statt. Als Reaktion auf den Kommentar einer Deutschen, die sich über Not und Elend nach dem Einmarsch der Alliierten beklagte, schrieb ein Pole seine Antwort, die so oder ähnlich auch die österreichischen Juden Ewald Stadler und seinen Gesinnungsgenossen hätten geben können: „Als für Sie, werte Frau, eine schwierige Zeit begann, konnte ich erstmals den Kasten verlassen, in dem ich mich jahrelang vor den Nazis hatte verstecken müssen.“ Nicht erst seit den jüngsten Stadlerschen Ausfällen

haben die österreichischen Juden mit der Realität zu Rande zu kommen, dass es hierzulande eine Gruppe von Menschen gibt, die als „ Tyrannei“ bezeichnen, was ihnen und ihre n Familien erst wieder die Möglichkeit gab, als Menschen zu leben. Aber der Fall Ewald Stadler ist gewichtiger und folgenreicher als eine antisemitische Wirtshausstänkerei. Dieser Mann wurde von einer österreichischen Regierungspartei zu einem von drei Volksanwälten nominiert und ist in dieser Funktion nicht absetzbar. Er vertritt das Volk bei Ungerechtigkeiten und Problemen in den Verwaltungsbereichen Polizei, Fremdenrecht, Justiz, Bundesheer, Zivildienst, Unterricht und Kultur. Und dieser Kompetenzbereich lässt sich nicht einschränken, weil die Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft nur im Einvernehmen aller drei Volksanwälte geändert werden kann. Die österreichischen Juden – und viele Demokraten mit ihnen – haben damit erstmals seit 1945 ein konkretes demokratisches Recht verloren. An den schmissigen Herrn Stadler können sie sich nach seinen Aussagen in Seebarn nicht mehr wenden. Die Volksanwaltschaft ist ihnen damit in wichtigen Bereichen verschlossen.

Ein Beispiel gefällig? Würde jemand Herrn Stadler wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung bei der Staatsanwaltschaft anzeigen und verabsäumte diese handelnd zu werden, müsste sich der Anzeiger an den für die Justiz zuständigen Volksanwalt Stadler wenden, um sein Recht durchzusetzen. Eine unannehmbare Lage ist entstanden. Die Redaktion der Zeitung NU hat darauf politisch reagiert (siehe Kasten Seite 5).

Eine Absetzbarkeit der Volksanwälte, wie sie inzwischen von manchen (z. B. vom VP-Staatssekretär Franz Morak) gefordert wurde, würde zu einer Lösung der durch Stadler entstandenen Problematik nichts beitragen. Es würde dann vermutlich nur der „rote“ Volksanwalt Peter Kostelka von der parlamentarischen Mehrheit durch eine regierungsnahe Person, vielleicht sogar durch einen ebenso schmissgezeichneten „Kameraden“ des Ewald Stadler ersetzt werden. Die sich abzeichnende Lösung des Pro b l e m s  schaut so aus, dass die beiden Volksanwälte Rosemarie Bauer und Peter Kostelka niemanden wegschicken werden, womit sich – wie es in Österreich so oft der Fall ist – die Realverfassung von der festgeschriebenen deutlich unterscheidet. Die einzige wirkliche Lösung wäre eine deutliche Wahlniederlage der FPÖ, einer Partei, die schamlos demokratische Positionen mit Menschen besetzt, die diese nur benutzen, um Strukturen und Grundwerte der Demokratie in Frage zu stellen. Das ist ein Muster, wie es zuletzt ab den Dreißigerjahren von jenen verwendet wurde, die später die Demokratie abgeschafft haben. 1945 ist diese Republik wieder entstanden. Man sollte sie nicht noch einmal ihren Feinden überlassen.

 

INFO

Die Redaktion von NU hat eine Änderung der Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft angeregt: Denn nach der „Sonnwendrede“ ist es niemandem mehr zumutbar, sich an Ewald Stadler zu wenden. Die beiden demokratischen Volksanwälte meldeten sich daraufhin mit einer öffentlichen Erklärung zu Wort, die eine deutliche Abgrenzung vom Geschichtsbild ihres Kollege n enthielt. Jede Person könne sich an jeden Volksanwalt wenden, hieß es darin außerdem. Auch IKG-Präsident Muzicant formulierte öffentlich die konkrete Besorgnis der Jüdischen Gemeinde. Bundeskanzler Schüssel war nicht bereit, NU ein Interview zu den Ausritten des schmissigen Volksanwalts zu geben.

Am 21. Juni 2002 hielt Ewald Stadler seine Rede in Seebarn. Den Einmarsch der alliierten Truppen 1945 in Ö s t e r reich bezeichnete er dort als „angebliche“ Befreiung von der Tyrannei, während offensichtlich die Besatzungszeit in seinen Augen die wahre Periode der Tyrannei darstellt (ã1945 [É] sind wir angeblich vom Faschismus und von der Tyrannei befreit worden und in die nächste Tyrannei geraten“). DerStandard veröffentlichte die leicht gekürzte Rede am 5. Juli.

Die Redaktion von NU hat am 9. Juli in einem offenen Brief die beiden Volksanwälte Rosemarie Bauer und Dr. Peter Kostelka darauf hingewiesen, dass „namentlich Menschen, die vom Hitlerregime verfolgt wurden und ihre Nachfahren – Menschen also, die nur in diesem Land leben können, weil die Alliierten 1945 das Unrechtssystem der Nationalsozialisten besiegt haben – jetzt von der Hilfe ausgeschlossen sind, wenn sie Probleme in einem Verwaltungsbereich bekommen, der laut Geschäftsordnung zum Arbeitsfeld von Ewald Stadler gehört“. Die beiden Volksanwälte wurden aufgefordert, alles zu unternehmen, um „die bisherige Geschäftsordnung so zu verändern, dass jeder Volksanwalt in allen Verwaltungsbereichen tätig werden kann“. Wir forderten dies im Wissen, dass zu einer Änderung der Geschäftsordnung derzeit ein Konsens aller drei Volksanwälte notwendig ist.

Am 10. Juli wurde unser Brief von der APA veröffentlicht. Am selben Tag erhielten wir Antwort schreiben von den beiden Volksanwälten. Rosemarie Bauer („Ich bedauere nicht nur die Aussagen von Mag. Stadler zutiefst, sondern auch, dass dadurch das Vertrauen vieler in die Objektivität der Volksanwälte erschüttert wurde“) sah allerdings „keine Grundlage, eine Änderung der Geschäftsordnung herbeizuführen, da bislang die Ausübung der Verwaltungskontrolle durch ihre n Amtskollegen Mag. Stadler keinen wahrnehmbare n Umstand zur Kritik ersichtlich gemacht hat“. Es würden die Rechtsgrundlagen allerdings ohnehin vorsehen, dass „jedermann seine Probleme mit jedem von ihm gewünschten Volksanwalt besprechen kann“.

Peter Kostelka – „[É] und stimme Ihnen in der Beurteilung der Situation zu, dass Volksanwalt Mag. Stadler mit seinen Aussagen das Ansehen der Volksanwaltschaft belastet“ – bot an, dass er „alle Möglichkeiten der Geschäftsordnung nützen werde, um eine objektive und den Anliegen der Beschwerdeführer entsprechende Prüfung von Beschwerden sicherzustellen“.

Am selben Tag veröffentlichten die beiden Volksanwälte dann eine „Gemeinsame Erklärung“, in deren Zentrum eine Ablehnung der Geschichtsauffassung von Ewald Stadler stand: „Weil wir uns zur Verfassung, auf die wir angelobt wurden, und selbstverständlich auch zur Proklamation über die Selbstständigkeit Österreichs (StGBl 1/1945) bekennen, lehnen wir die geschichtliche Interpretation von Mag. Stadler ab.

1945 wurde Demokratie und Rechtsstaat in .sterreich wiedererrichtet.“ Auch in diesem Schreiben wurde festgehalten, dass es jedermann freistünde, sich mit seinen Problemen an den Volksanwalt seiner Wahl zu wenden.

Die gemeinsame Erklärung wurde ebenfalls von der A PA veröffentlicht und fand Niederschlag in einigen österreichischen Tageszeitungen. Auch Präsident Ariel Muzicant stimmte der Einschätzung von NU zu. In einer A PA-Aussendung stellte er fest, dass viele Gemeindemitglieder kein Vertrauen zu Ewald Stadler mehr hätten, wie eine Vielzahl von Anrufen zeige. Auch er formulierte den „dringenden Wunsch, sich zu überlegen, die Einteilung der Zuständigkeiten in der Volksanwaltschaft zu überdenken“.

Die Bitte der NU-Redaktion an Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, eine Stellungnahme zu den Stadlerschen Aussagen abzugeben, wurde nicht erfüllt.

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